Rechtliche Vorraussetzungen:

  • Sie müssen gültige Reisedokumente vorlegen können (Restlaufzeit mindestens 3 Monate!)
  • Sie müssen sich rechtmäßig im Schengenraum aufhalten.
  • Sie dürfen nicht anderwärtig verheiratet sein.
  • Sie müssen das Mindestalter für eine Heirat haben.
  • Sie brauchen ein Ehefähigkeitszeugnis.

Zur Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses müssen folgende Dokumente generell vorgelegt werden.

Von deutschen und allen Schengen Bürgern

  • Den Personalausweis, oder den Reisepass als Kopie

  • Von Bürgern aus Ländern, die visumspflichtig sind, aber vereinfacht einreisen dürfen:

  • Der Pass elektronisch, der Einreisestempel.

Von allen Ländern deren Bürger Visumspflichtig sind und nicht vereinfacht einreisen dürfen:

  • Der Pass, das Visum oder der Aufenthaltstitel. (Duldung oder Gestattung sind keine Aufenthaltstitel!)

Familienstandsnachweise:

  • Deutsche Bürger und Menschen, die in Deutschland gemeldet sind, legen eine Meldebescheinigung vor.
  • Alle Übrigen legen einen Familienstandsnachweis, aus dem Land in dem sie gemeldet sind vor.

 

Für Geschiedene:

  • Das rechtskräftige Scheidungsurteil, bei Nicht-EU-Bürgern mit Apostille, oder Legalisation, übersetzt.
  • Bürger aus den USA, Australien, Neuseeland, Kanada und der Türkei brauchen keine Apostille.

Besondere Bestimmungen:

  • Bürger aus Nigeria und Pakistan müssen die Echtheit Ihrer Dokumente durch ausgewählte Rechtsanwälte bestätigen lassen, danach kann erst die Legalisation erfolgen.
  • Das Prüfverfahren:

    Dänemark hat eine zentrale Prüfagentur geschaffen, die alle Anträge auf eine Heirat in Dänemark prüft und nach erfolgreicher Prüfung ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt. Diese Prüfung kann je nach der persönlichen Situation der Antragsteller zwischen 1 Tag und 6 Wochen dauern.

    Sinn dieser Prüfung ist es Scheinehen zum Zweck der Erschleichung eines Aufenthaltstitels zu vermeiden. Die sind nämlich veboten.

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    Ganz klar vorgezogen werden Paare, die entweder zusammen in einer gemeinsamen Wohnung  gemeldet sind, oder die bereits ein gemeinsames Kind haben. Paare mit einer Fernbeziehung tuen gut daran, Belege zu sammeln, daß sie regelmäßig in Verbindung kommen.  Das können gemeinsame Fotos, Reisetickets, oder Einzelverbindungsnachweise für das Telefon sein.

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    Die Kosten für das Prüfverfahren betragen 225€ und sind bei Einreichung der Unterlagen zu bezahlen. Die Kosten werden nicht erstattet.

     

  • Bei Fragen: +491732625715 

  • e.-Mail: agentur @hid-team.de