Seit dem 1. Oktober 2012 ist es möglich, über uns eine gleichgeschlechtliche Ehe in Dänemark zu schließen. Die Bedingungen entsprechen den einfachen Regelungen, wie sie auch für eine Hetero-Ehe gelten.
Mit der Abgabe des Ja-Wortes in der dänischen Kommune sind Sie nach dänischem Recht verheiratet und können auch nur durch ein Gericht wieder geschieden werden. Über die rechtlichen Konsequenzen einer Heirat hat der deutsche Lesben- und Schwulenverband hat eine Seite mit ausführlichen Hinweisen erstellt:
Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, senden Sie sie zusammen mit unserem Auftrag per e-mail oder Anfrageformular an uns.Wir prüfen alle Dokumente auf inhaltliche und formelle Richtigkeit, auf Vollständigkeit und Gültigkeit, genau so, wie es vom Standesamt Dänemark verlangt wird. Ist alles in Ordnung, reichen wir Ihre Dokumente mit der Bitte um einen Trauungstermin bei einem dänischen Standesamt ein. Das Standesamt prüft die Unterlagen und teilt uns dann einen verbindlichen Termin mit. Sie brauchen nur noch anreisen und heiraten!