Title

Heiraten in Dänemark - Wichtige Informationen

 

Legalisation von Urkunden

Durch die Legalisation wird aus einem nationalen Dokument, z. B. einer Scheidungskunde, ein international anerkanntes Dokument. Benötigt für die Legalisaton werden ein Stempel des Justiz- oder Innenministeriums und des Außenministeriums des Landes, in dem das Dokument ausgestellt worden ist. Außerdem muss eine Überbeglaubigung durch das zuständige dänische Generalkonsulat erfolgen.

Rechtliche Vorraussetzungen:

  • Sie müssen gültige Reisedokumente vorlegen können (Restlaufzeit mindestens 3 Monate!)
  • Sie müssen sich rechtmäßig im Schengenraum aufhalten.
  • Sie dürfen nicht anderwärtig verheiratet sein.
  • Sie müssen das Mindestalter für eine Heirat haben.
  • Sie brauchen ein Ehefähigkeitszeugnis.