Legalisation von Urkunden
Durch die Legalisation wird aus einem nationalen Dokument, z. B. einer Scheidungskunde, ein international anerkanntes Dokument. Benötigt für die Legalisaton werden ein Stempel des Justiz- oder Innenministeriums und des Außenministeriums des Landes, in dem das Dokument ausgestellt worden ist. Außerdem muss eine Überbeglaubigung durch das zuständige dänische Generalkonsulat erfolgen.
Rechtliche Vorraussetzungen:
- Sie müssen gültige Reisedokumente vorlegen können (Restlaufzeit mindestens 3 Monate!)
- Sie müssen sich rechtmäßig im Schengenraum aufhalten.
- Sie dürfen nicht anderwärtig verheiratet sein.
- Sie müssen das Mindestalter für eine Heirat haben.
- Sie brauchen ein Ehefähigkeitszeugnis.