Standesamt Termin inkl. Umbuchung

Sie haben ein Ehefähigkeitszeugnis und kein Standesamt?

Wir können helfen. Wir buchen für Sie einen Termin bei unserem Standesamt und lassen die Genehmigung umbuchen.


Wir beraten Sie sehr gerne. Die Erstberatung ist kostenlos!


Mobiltelefon: +49 (0)1732625715

E-Mail: gerhardwilken593@gmail.com

Legalisation von Urkunden

Durch die Legalisation wird aus einem nationalen Dokument, z. B. einer Scheidungskunde, ein international anerkanntes Dokument. Die Legalisaton erfolgt durch einen Stempel des Justiz- oder Innenministeriums und des Außenministeriums des Landes, in dem das Dokument ausgestellt worden ist. Außerdem muss eine Überbeglaubigung durch das zuständige dänische Generalkonsulat erfolgen.


In Ländern in denen es kein dänisches Konsulat gibt, kann die Überbeglaubigung auch durch das Konsulat eines anderen nordischen Landes vorgenommen werden. Eine Überbeglaubigung durch ein deutsches Konsulat wird in Dänemark nicht anerkannt.

Apostille

Eine Apostille ist eine vereinfachte Legalisation. Die Länder des Haager- Abkommens haben vereinbart, mit einer Apostille versehene Dokumente untereinander anzuerkennen. Im Haager Abkommen ist festgelegt, welche Behörde in dem jeweiligen Land eine Apostille auf die Urkunde setzen darf. Es gibt verschiedene Formen der Apostille. Sie ist immer ca 10X 10 cm groß und trägt den Titel "Apostille de la Haye". Außerdem findet sich unter Punkt 8 immer eine Identifikationsnummer. Die Apostille wird in der Regel auf die Rückseite des Originaldokuments gestempelt. In einigen Ländern kann Sie auch an das Dokument mit einem Niet oder einer Metallklammer angehängt sein.

Wenn Sie ein Dokument in Dänemark vorlegen möchten, müssen Sie wissen:

Dokumente aus EU Ländern brauchen keine Legalisation.


Außerdem sind befreit: die USA, Kanada, Neuseeland, Australien, Israel und die Türkei.


Wenn das Land dem Haager Abkommen angehört brauchen Sie nur eine Apostille. Sie müssen erfragen, wo Sie eine Apostille bekommen.


Wenn das Land nicht dem Haager Abkommen angehört benötigen Sie eine vollständige Legalisation Ihres Dokuments, wie es oben beschrieben ist.

Wenn Sie eine dänische Heiratsurkunde in Ihrem Heimatland oder bei Ihrem Konsulat vorlegen wollen,

müssen Sie ebenfalls wissen ob das Dokument mit einer Apostille versehen werden muß, oder ob eine vollständige Legalisation vorgenommen werden muß.

Wenn beide Partner die Staatbürgerschaft eines EU Landes besitzen, brauchen Sie in der Regel keine Apostille.


In Deutschland wird eine Apostille verlangt, wenn ein oder beide Partner aus einem Drittstaat kommen.

Keine Probleme gibt es meines Wissens in USA, Kanada, Neuseeland, Australien, Israel. Die Apostille wird immer beim dänischen Außenministerium gemacht.

Wenn Sie eine Legalisation benötigen, wird zusätzlich nur ein Stempel des zuständigen Konsulats gebraucht.


Da es immer wieder Probleme, besonders mit deutschen Behörden gibt, raten wir Ihnen, um nachher Zeit und Ärger zu sparen, die Apostille, oder die Legalisierung gleich vornehmen zu lassen. Wir können das für Sie erledigen.

Der Preis für die Einholung einer Apostille durch uns ist 149€.

Da die Konsulate unterschiedliche Preise nehmen, oder auch an anderen Orten sein können, können wir Ihnen den Preis für eine Legalisation nur auf Anfrage nennen.